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Administration
Sie schicken Ihre unterschriebene Beitrittserklärung an:
TSV Chieming e.V., Postfach 21, 83335 Chieming
- Unsere Trainer und die Vorstandschaft halten Beitrittserklärungen für Sie bereit. Sprechen Sie uns an!
- Unter "Download" können Sie eine Beitrittserklärung im Acrobat Reader anzeigen und ausdrucken lassen.
Der Vereinsbeitrag ist jeweils am Jahresanfang im voraus für ein Jahr zu entrichten. Für Sie und unsere Mitarbeiter geht es am einfachsten, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung (die jederzeit widerrufbar ist) erteilen.
Die Mitgliedschaft im TSV Chieming e.V. kann jederzeit, spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres zum 31. Dezember des laufenden Jahres gekündigt werden.
Die Kündigung muß in schriftlicher Form erfolgen und an folgende Adresse gerichtet sein:
TSV Chieming e.V., Postfach 21, 83335 Chieming
Aus versicherungstechnischen Gründen können wir sog. “Schnupperabende” leider nicht mehr anbieten. Durch den Erwerb einer sog. Tageskarte (Schutzgebühr 1,-- EUR) können Sie jedoch auch als Nichtmitglied das vielfältige Sportangebot des TSV Chieming e.V. kennenlernen - und sind trotzdem versichert!
Jahresbeiträge TSV Chieming e.V.:
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1 |
Kinder |
17,50 |
bis 14 Jahre |
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2 |
Jugendliche |
22,50 |
von 14 - 18 Jahre |
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3 |
Erwachsene |
47,50 |
ab 18 Jahre |
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4 |
Familien |
95,00 |
siehe 1) und 2) |
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5 |
Sonderbeitrag |
22,50 |
Auszubildende, Schüler, Studenten, Rentner, siehe 3) |
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1) Voraussetzung ist die Mitgliedschaft beider Eltern und mindestens eines Kindes
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2) Kinder zählen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zum Familienbeitrag, es sei denn, sie gehen danach noch zur Schule oder befinden sich in einer Ausbildung. In diesem Fall kann, bei Einreichung entsprechender Nachweise die Zugehörigkeit zur Familienmitgliedschaft verlängert werden. Die Nachweise sind jährlich neu vorzulegen.
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3)Der Sonderbeitrag muss schriftlich beantragt werden. Entsprechende Berechtigungsnachweise (z.B. Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Rentenbescheid, etc.) sind beizulegen.
Jahresbeiträge Tennisabteilung:
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Tennisabteilung ist die Mitgliedschaft im Hauptverein.
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1 |
Kinder und Jugendliche |
25,00 |
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2 |
Erwachsene |
70,00 |
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3 |
Familien |
125,00 |
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4 |
Sonderbeitrag |
25,00 |
siehe a) |
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5 |
Passiv |
15,00 |
siehe b) |
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a) Einzelmitglieder über 18 Jahre können auf schriftlichen Antrag den Sonderbeitrag beantragen, wenn sie sich noch in einer Ausbildung befinden,oder noch eine Schule bzw. Hochschule besuchen. Der Nachweis der Ausbildung muß jährlich unaufgefordert schriftlich erbracht werden. Der Sonderbeitrag ist maximal bis zum Ende des 25. Lebensjahres möglich.
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b) Eine vorübergehende Verhinderung Tennis zu spielen, kann auf schriftlichen Antrag durch eine passive Mitgliedschaft überbrückt werden. Der Verhinderungsgrund ist beschränkt auf Unfallfolgen, Krankheit sowie Abwesenheit durch Wehrdienst, Studium, Arbeitsort, etc..